Aufzeichnung Feierabendgespräch: Rückbau und Entsorgung von Bauabfällen aus drei Perspektiven

Im Zentrum unseres Feierabendgesprächs stand Artikel 16 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen im Zentrum. Wir stellen Ihnen heute die Resultate und Aufzeichnungen des Anlasses zur Verfügung.

Das Referat entstand unter Mitwirkung des uwe Kanton Luzern, Fachbereich Abfallbewirtschaftung und der Stadt Sursee in ihrer Rolle als Bewilligungsbehörde. Unser Ziel: Über die neue Vollzugshilfe und deren Umsetzung aus drei Perspektiven zu informieren.

 

Nachhaltiges Bauen heisst nachhaltiges Rückbauen

Die Bauwirtschaft ist für 84% des jährlichen Abfalls in der Schweiz verantwortlich – momentan rund 75 Tonnen im Jahr. Tendenz zunehmend. Das Volumen entspricht 28 Mal der Cheops-Pyramide. 57 Millionen Tonnen fallen als Aushub und Ausbruch an, 17 Millionen Tonnen als Rückbaumaterial. Tendenz steigend!

Mit der Revision der Abfallverordnung VVEA 2015 wurde nicht zuletzt deshalb der Umgang mit Bauabfällen neu geregelt. Artikel 16 verlangt, dass bei Bauarbeiten Angaben über die zu erwartenden Bauabfälle sowie deren Entsorgung gemacht werden. 

Obwohl die revidierte VVEA und somit dieser ominöse Art. 16 schon länger in Kraft sind, stellen sich auch heute noch diverse Fragen zur Umsetzung dieses Artikels. Mit der BAFU Vollzugshilfe, Modul Bauabfälle, welche im September 2020 publiziert wurde, ist nun manches klarer. Trotzdem bleibt das Thema vielschichtig und komplex.

 

Entsorgungskonzepte: Wichtigste Take-aways

  1. Bei Baueingabe stellen sie als Bauherr sicher, dass mit einem Entsorgungskonzept die gesetzlichen Anforderungen an die Verwertungs- und Entsorgungswege sichergestellt sind, indem die Art, Menge und Qualität der Bauabfälle definiert werden.
     
  2. Im Rahmen der Vergabephase muss weiter sichergestellt werden, dass die Anforderungen aus dem Entsorgungskonzept in die Submissionsunterlagen einfliessen und die Unternehmer entsprechend Kenntnis davon haben.
     
  3. Vor Baubeginn und nach der Vergabe zum Rückbau sind die konkreten Entsorgungswege durch den Unternehmer zu definieren und durch die Behörde  nochmals zu kontrollieren.
     
  4. Im Anschluss an die Rückbauarbeiten kann ein Nachweis der richtigen Entsorgung durch die Behörden einverlangt werden.Referenten und Gesprächspartner

 

Präsentation zum Download

Slide Deck aller Präsentationen (6.4 Mb)

 

Aufgezeichnete Präsentationen

Begrüssung und Einleitung
Patrik Affentranger
Rückbau und Entsorgungskonzepte aus drei Perspektiven,
Patrik Affentranger
Schadstoffabklärung und Entsorgungskonzept aus kantonaler Sicht
Patrick Nanzer, Umwelt und Energie Kanton Luzern
Entsorgungskonzepte aus Sicht der Bewilligungsbehörde der Stadt Sursee
Thomas Bachmann, vertreten durch Patrik Affentranger
Aus der Praxis – Ablauf und Inhalt eines Entsorgungskonzepts
Christian Gurtner
Resümee
Patrik Affentranger

 

 

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