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Umwelt­verträglich­keits­prüfung und Bericht

Wenn für ein Bauprojekt eine Umweltverträglich­keitsprüfung (UVP) gesetzlich vorgeschrieben ist, werden die Untersuchungen dazu in einem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) festgehalten. Ein Umweltverträglichkeitsbericht verfolgt das Ziel, grössere und komplexe Bauvorhaben bereits in der Planungs- und Bewilligungsphase auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen.


Ihre Ansprechpersonen

Thekla Scherer


Sparen Sie Zeit und Kosten und erhöhen Sie die Planungssicherheit

Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein detaillierter Umweltverträglichkeitsbericht. Darin werden die relevanten Umweltaspekte des Projektes identifiziert, die Umweltauswirkungen quantifiziert und das Einhalten der Umweltschutzgesetzgebung geprüft. Bei Bedarf werden Massnahmen definiert, welche zum Einhalten der Gesetzgebung führen.

Ein frühzeitiger Einbezug der UVB-Spezialisten verkürzt die Planung und ist kosten- sowie termineffizient.

Ein Projekt der IPSO ECO AG

Ablauf einer Umwelt­verträglich­keits­prüfung UVP

Zunächst stellen wir fest, ob Ihr Projekt UVP-pflichtig ist. Diese Abklärung nehmen wir kostenlos vor. Ein Umweltverträglichkeitsbericht UVB unterteilt sich bei sehr umfassenden Vorhaben in eine Vor- und eine Hauptuntersuchung. Bei der Voruntersuchung geht es darum, die umweltrelevanten Bereiche zu erkennen und aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Pflichtenheft für die nachfolgende Hauptuntersuchung zu erarbeiten. In der Hauptuntersuchung werden das Vorhaben, die zu erwartenden Umwelteinflüsse und die vorgesehenen Umweltschutzmassnahmen detailliert beschrieben (z.B. Altlasten, Lärmschutz, Gewässerschutz). Bei einfacheren Projekten fassen wir die Vor- und Hauptuntersuchung in einem Bericht zusammen.

Umwelt-Vorunter­suchung im Rahmen der Nutzungs­planung

Im Rahmen eines Verfahrens in der Nutzungs­planung kann es zielführend sein, eine frühzeitige umwelt­rechtliche Vorunter­suchung durchzuführen. In einer Umwelt-Vorunter­suchung im Rahmen der Nutzungs­planung werden die raumplanerisch relevanten Umweltthemen behandelt. Eine umfassende Umwelt­verträglichkeits­prüfung des konkreten Vorhabens, welches die Nutzungsplanung auslöst, erfolgt später im Baugesuchsverfahren.

Unsere Zielsetzungen sind

  • Aufzeigen der Umwelt­verträglich­keit eines Bauvorhabens

Wir richten uns an

  • Investoren und Unternehmen
  • Öffentliche Hand

Unsere Leistungen beinhalten

  • Beratung zum UVP-Verfahren (ein- oder zweistufig) 
  • Koordination mit den zuständigen Prüfstellen
  • Zusammenstellen der Grundlagedaten (Erstellen eines Fragenkatalogs zuhanden des Auftraggebers)
  • Identifizieren der relevanten Umweltthemen (Erstellen der Relevanzmatrix)
  • Detailliertes Berechnen der Umweltauswirkungen
  • Überprüfen der Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung
  • Vorschlagen geeigneter Massnahmen zum Einhalten der Vorgaben
  • Erstellen des Umweltverträglichkeitsberichtes
  • fach- und termingerechtes Erarbeiten des Umweltverträglichkeitsberichtes zuhanden des Auftraggebers

Weitere Informationen zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)


Häufige Fragen zur Umwelt­verträglichkeits­prüfung

Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durch die Ämter auf Kantons- und Bundesebene durchgeführt. Dabei werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eines Bauvorhabens die Einhaltung der Umweltgesetzgebung überprüft.

Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, sondern in das Verfahren eingebettet, welches über das generelle Vorhaben entscheidet.

Was ist ein Umweltverträglichkeitsbericht?

Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) behandelt sämtliche umweltrelevanten Aspekte und dient als Grundlage für Ämter bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Wann braucht es einen Umweltverträglichkeitsbericht?

Die Verordnung über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (kurz UVPV) definiert, welche Projekte UVP-Pflichtig sind. Wenn ein grosses Bauvorhaben der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht, braucht es einen Umweltverträglichkeitsbericht.

Ein Vorhaben, das einen Umweltverträglichkeitsbericht benötigt, ist beispielsweise ein Bau oder eine Erweiterung mit wesentlichen Änderungen eines Logistikgebäudes bzw. eines Güterumschlagplatzes oder Verteilzentrums mit einer Lagerfläche von mehr als 20’000 m2 oder einem Lagervolumen von mehr als 120’000 m3.

Ist ein Vorhaben nicht UVB-pflichtig, muss das Umweltrecht ebenfalls eingehalten werden. Diese Abklärungen werden in einer Umweltnotiz oder einem Umweltbericht erfasst.

Was beinhaltet ein Umweltverträglichkeitsbericht?

Ein Umweltverträglichkeitsbericht beinhaltet eine ausführliche Beschreibung des Projekts und der generellen Gegebenheiten vor Ort und führt die relevanten Umweltaspekte auf. 

Dabei wird unterschieden zwischen Ausgangszustand, Bauphase und Betriebszustand. Um die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten, werden – wo notwendig – Massnahmen definiert.

Braucht ein Parkplatz oder Parkhaus einen Umweltverträglichkeitsbericht?

Parkhäuser oder Parkplätze benötigen ab einer Anzahl von 500 oder mehr Parkfeldern für Motorwagen einen Umweltverträglichkeitsbericht. Es gibt keine generelle Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit UVB als Grundlage für diese Anlagen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben und dessen Auswirkungen auf die Umwelt.