Umweltverträglichkeitsprüfung und Bericht
Wenn für ein Bauprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesetzlich vorgeschrieben ist, werden die Untersuchungen dazu in einem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) festgehalten. Ein Umweltverträglichkeitsbericht verfolgt das Ziel, grössere und komplexe Bauvorhaben bereits in der Planungs- und Bewilligungsphase auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen.
Sparen Sie Zeit und Kosten und erhöhen Sie die Planungssicherheit
Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein detaillierter Umweltverträglichkeitsbericht. Darin werden die relevanten Umweltaspekte des Projektes identifiziert, die Umweltauswirkungen quantifiziert und das Einhalten der Umweltschutzgesetzgebung geprüft. Bei Bedarf werden Massnahmen definiert, welche zum Einhalten der Gesetzgebung führen.
Ein frühzeitiger Einbezug der UVB-Spezialisten verkürzt die Planung und ist kosten- sowie termineffizient.
Ablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung UVP
Umwelt-Voruntersuchung im Rahmen der Nutzungsplanung
Im Rahmen eines Verfahrens in der Nutzungsplanung kann es zielführend sein, eine frühzeitige umweltrechtliche Voruntersuchung durchzuführen. In einer Umwelt-Voruntersuchung im Rahmen der Nutzungsplanung werden die raumplanerisch relevanten Umweltthemen behandelt. Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung des konkreten Vorhabens, welches die Nutzungsplanung auslöst, erfolgt später im Baugesuchsverfahren.
Unsere Zielsetzungen sind
- Aufzeigen der Umweltverträglichkeit eines Bauvorhabens
Wir richten uns an
- Investoren und Unternehmen
- Öffentliche Hand
Unsere Leistungen beinhalten
- Beratung zum UVP-Verfahren (ein- oder zweistufig)
- Koordination mit den zuständigen Prüfstellen
- Zusammenstellen der Grundlagedaten (Erstellen eines Fragenkatalogs zuhanden des Auftraggebers)
- Identifizieren der relevanten Umweltthemen (Erstellen der Relevanzmatrix)
- Detailliertes Berechnen der Umweltauswirkungen
- Überprüfen der Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung
- Vorschlagen geeigneter Massnahmen zum Einhalten der Vorgaben
- Erstellen des Umweltverträglichkeitsberichtes
- fach- und termingerechtes Erarbeiten des Umweltverträglichkeitsberichtes zuhanden des Auftraggebers
Weitere Informationen zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Häufige Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durch die Ämter auf Kantons- und Bundesebene durchgeführt. Dabei werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eines Bauvorhabens die Einhaltung der Umweltgesetzgebung überprüft.
Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, sondern in das Verfahren eingebettet, welches über das generelle Vorhaben entscheidet.
Was ist ein Umweltverträglichkeitsbericht?
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) behandelt sämtliche umweltrelevanten Aspekte und dient als Grundlage für Ämter bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Wann braucht es einen Umweltverträglichkeitsbericht?
Die Verordnung über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (kurz UVPV) definiert, welche Projekte UVP-Pflichtig sind. Wenn ein grosses Bauvorhaben der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht, braucht es einen Umweltverträglichkeitsbericht.
Ein Vorhaben, das einen Umweltverträglichkeitsbericht benötigt, ist beispielsweise ein Bau oder eine Erweiterung mit wesentlichen Änderungen eines Logistikgebäudes bzw. eines Güterumschlagplatzes oder Verteilzentrums mit einer Lagerfläche von mehr als 20’000 m2 oder einem Lagervolumen von mehr als 120’000 m3.
Ist ein Vorhaben nicht UVB-pflichtig, muss das Umweltrecht ebenfalls eingehalten werden. Diese Abklärungen werden in einer Umweltnotiz oder einem Umweltbericht erfasst.
Was beinhaltet ein Umweltverträglichkeitsbericht?
Ein Umweltverträglichkeitsbericht beinhaltet eine ausführliche Beschreibung des Projekts und der generellen Gegebenheiten vor Ort und führt die relevanten Umweltaspekte auf.
Dabei wird unterschieden zwischen Ausgangszustand, Bauphase und Betriebszustand. Um die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten, werden – wo notwendig – Massnahmen definiert.
Braucht ein Parkplatz oder Parkhaus einen Umweltverträglichkeitsbericht?
Parkhäuser oder Parkplätze benötigen ab einer Anzahl von 500 oder mehr Parkfeldern für Motorwagen einen Umweltverträglichkeitsbericht. Es gibt keine generelle Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit UVB als Grundlage für diese Anlagen.
Erfolgreich umgesetzte Projekte im Bereich Umweltverträglichkeit
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben und dessen Auswirkungen auf die Umwelt.