Umweltnotiz – Die kleine Schwester der Umweltverträglichkeitsprüfung
Auch Projekte, welche nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt sind, müssen auf ihre Vereinbarkeit mit den geltenden Umweltvorschriften geprüft werden. Dies kann durch eine Umweltnotiz (auch Umweltbericht, Umweltbegleitbericht oder Technischer Bericht Umwelt genannt) geschehen.
Die Umweltnotiz ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Bauvorhaben grosse Umweltauswirkungen hat. Auch bei der Umweltnotiz stehen die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung und damit der Nachweis der Umweltverträglichkeit im Fokus.
Umweltnotiz als integraler Projektbestandteil
In der Umweltnotiz wird festgehalten, ob und in welchen Bereichen das Projekt Auswirkungen auf die Umwelt hat. Zudem werden darin der Ausgangszustand und der Untersuchungsperimeter dargelegt. Wenn in einem Bereich keine Auswirkungen zu erwarten sind, wird dies kurz erläutert und dort, wo Auswirkungen zu erwarten sind, werden diese beschrieben.
Die in der Umweltnotiz enthaltenen Massnahmen sind integraler Projektbestandteil und werden zusammen mit dem Projekt genehmigt. Folglich sind sie rechtsverbindlich umzusetzen.
Zahnradbahn Pilatus, Alpnachstad © PILATUS-BAHNEN AG
Beispiele nicht UVP-pflichtiger Anlagen
- Ausbau Kantons- und Gemeindestrassen
- Infrastrukturbauwerke
- Revitalisierung von Gewässern (< CHF 10 Mio.)
- Anlagen, welche der Eisenbahnverordung unterstellt sind (< CHF 40 Mio.)
- Projekte, welche auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt überprüft werden sollen
Unterschiede UVB / Umweltnotiz
Im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind alle Anlagen aufgelistet, für welche ein UVB erarbeiten werden muss. Für Anlagen, welche in diesem Anhang nicht auftauchen, reicht die Erarbeitung einer einfacheren Umweltnotiz, um die Erfüllung der umweltrechtlichen Vorgaben aufzuzeigen.
Die Unterschiede zwischen UVB und Umweltnotiz sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
UVB | Umweltnotiz | |
---|---|---|
UVP-Pflicht? | Ja | Nein |
Voruntersuchung mit Pflichtenheft | Wo notwendig | Nein |
Ausgangszustand gleich Ist-Zustand | z.T. | Ja |
Beschreibung des Vorhabens | Ja | Nein |
Verkehrsgrundlagen | Ja | Nein |
Übereinstimmung mit der Raumplanung | Ja | Nein |
Materielle Umweltabklärungen | Sehr umfangreich | Weniger umfangreich |
Unsere Zielsetzungen sind
- Aufzeigen der Erfüllung der umweltrechtlichen Vorgaben
- Sicherstellung, dass das Projekt mit der Umweltschutzgesetzgebung vereinbar ist
Wir richten uns an
- Öffentliche Hand
- Ingenieure/Planer
Unsere Leistungen beinhalten
- Zusammenstellung der Grundlagedaten
- Identifikation der relevanten Umweltthemen (Relevanzmatrix)
- Definition von Massnahmen zum Schutz der Umwelt
- Garantie einer effizienten, fach- und termingerechten Erarbeitung der Umweltnotiz zuhanden des Auftraggebers
Gelangt das von Ihnen geplante Projekt zur Ausführung, unterstützen wir Sie weiterhin kompetent und umfassend im Rahmen der angeordneten Umweltbaubegleitung (UBB).
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Gerne beraten wir Sie in Fragen der Umweltschutzgesetzgebung und dem Nachweis der Umweltverträglichkeit.