Umweltnotiz – Die kleine Schwester der Umweltverträglichkeitsprüfung
Auch Projekte, welche nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt sind, müssen auf ihre Vereinbarkeit mit den geltenden Umweltvorschriften geprüft werden. Dies kann durch eine Umweltnotiz (auch Umweltbericht, Umweltbegleitbericht oder Technischer Bericht Umwelt genannt) geschehen.
Die Umweltnotiz ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Bauvorhaben grosse Umweltauswirkungen hat. Auch bei der Umweltnotiz stehen die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung und damit der Nachweis der Umweltverträglichkeit im Fokus.
Umweltnotiz als integraler Projektbestandteil
In der Umweltnotiz wird festgehalten, ob und in welchen Bereichen das Projekt Auswirkungen auf die Umwelt hat. Zudem werden darin der Ausgangszustand und der Untersuchungsperimeter dargelegt. Wenn in einem Bereich keine Auswirkungen zu erwarten sind, wird dies kurz erläutert und dort, wo Auswirkungen zu erwarten sind, werden diese beschrieben.
Die in der Umweltnotiz enthaltenen Massnahmen sind integraler Projektbestandteil und werden zusammen mit dem Projekt genehmigt. Folglich sind sie rechtsverbindlich umzusetzen.

Zahnradbahn Pilatus, Alpnachstad © PILATUS-BAHNEN AG
Beispiele nicht UVP-pflichtiger Anlagen
- Ausbau Kantons- und Gemeindestrassen
- Infrastrukturbauwerke
- Revitalisierung von Gewässern (< CHF 10 Mio.)
- Anlagen, welche der Eisenbahnverordung unterstellt sind (< CHF 40 Mio.)
- Projekte, welche auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt überprüft werden sollen
Unterschiede UVB / Umweltnotiz
Im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sind alle Anlagen aufgelistet, für welche ein UVB erarbeiten werden muss. Für Anlagen, welche in diesem Anhang nicht auftauchen, reicht die Erarbeitung einer einfacheren Umweltnotiz, um die Erfüllung der umweltrechtlichen Vorgaben aufzuzeigen.
Die Unterschiede zwischen UVB und Umweltnotiz sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
UVB | Umweltnotiz | |
---|---|---|
UVP-Pflicht? | Ja | Nein |
Voruntersuchung mit Pflichtenheft | Wo notwendig | Nein |
Ausgangszustand gleich Ist-Zustand | z.T. | Ja |
Beschreibung des Vorhabens | Ja | Nein |
Verkehrsgrundlagen | Ja | Nein |
Übereinstimmung mit der Raumplanung | Ja | Nein |
Materielle Umweltabklärungen | Sehr umfangreich | Weniger umfangreich |
Unsere Zielsetzungen sind
- Aufzeigen der Erfüllung der umweltrechtlichen Vorgaben
- Sicherstellung, dass das Projekt mit der Umweltschutzgesetzgebung vereinbar ist
Wir richten uns an
- Öffentliche Hand
- Ingenieure/Planer
Unsere Leistungen beinhalten
- Zusammenstellung der Grundlagedaten
- Identifikation der relevanten Umweltthemen (Relevanzmatrix)
- Definition von Massnahmen zum Schutz der Umwelt
- Garantie einer effizienten, fach- und termingerechten Erarbeitung der Umweltnotiz zuhanden des Auftraggebers
Gelangt das von Ihnen geplante Projekt zur Ausführung, unterstützen wir Sie weiterhin kompetent und umfassend im Rahmen der angeordneten Umweltbaubegleitung (UBB).
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FAQ
Ein Umweltverträglichkeitsbericht wird bei grossen Bauvorhaben, die der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen, erstellt.
Bei kleineren Projekten genügt die kürzere Umweltnotiz. Das Umweltrecht muss in beiden Fällen eingehalten werden, wo notwendig werden in beiden Berichten Massnahmen definiert.
Welche Form der Umweltberichterstattung für ein raumplanerisches Vorhaben notwendig ist, hängt vom Bauvorhaben ab, das in diesem Bereich umgesetzt werden soll.
Bei Bauvorhaben, die nicht der der UVP-Pflicht unterstehen, genügt auch bei der vorgelagerten raumplanerischen Planung eine Umweltnotiz oder ein Umweltbericht.
Beispielsweise braucht eine Teilzonenplananpassung für eine Anlage für die thermische und chemische Behandlung von mehr als 1’000 t Abfälle pro Jahr eine UVB-Voruntersuchung mit Pflichtenheft für die spätere UVB-Hauptuntersuchung. Hingegen benötigt ein Vorhaben mit einem Parkplatz mit weniger als 500 PP im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausschliesslich eine Umweltnotiz resp. einen Umweltbericht.
Jede Anlage ist umweltgerecht zu erstellen, jede Bautätigkeit hat die Umweltschutzgesetzgebung einzuhalten.
Dies gilt auch für nicht-UVP-pflichtige Anlagen. In solchen Fällen fällt die Wahl bei der Umweltberichterstattung auf die Umweltnotiz. Diese weist in knapper Form die Umweltverträglichkeit kleiner und mittelgrosser Projekte nach.
Die Umweltnotiz eignet sich für nicht-UVP-pflichtige Anlagen, weil sie kurz und knapp ist, dabei aber doch einen umfassenden Überblick über alle umweltrelevanten Aspekte eines Projektes gibt.
Der Fokus der Umweltnotiz liegt klar auf dem Projekt und seiner Umweltwirkung, die Ausgangslage muss nicht detailliert beurteilt werden.
Somit bedeutet die Umweltnotiz weniger Aufwand als ein Umweltverträglichkeitsbericht, gibt aber dennoch einen umfassenden Überblick.
Erfolgreich umgesetzte Projekte im Bereich Umweltverträglichkeit
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