Störfallvorsorge & Raumplanung

Unter Störfällen versteht man ausserordentliche Ereignisse wie z.B. Brände, Explosionen, Giftgasaustritte verursacht auf einem Verkehrsweg oder in einem Betrieb, die zu einer Schädigung mehrerer Personen führen können.

Ein ausserordentliches Ereignis mit Potential zu einer Katastrophe wie z.B. Brand, Explosion, Stofffreisetzung auf Verkehrswegen oder aus einem Betrieb wird Störfall genannt. Der Schutz von Personen ausserhalb von Verkehrswegen oder ausserhalb des Betriebsareals wird durch die Störfallverordnung gesetzlich geregelt.

Weil Störfälle eine weitreichende Wirkung entfalten können, sind sie auch raumwirksam. Das zeigt sich auch in den von den Kantonen ausgeschiedenen Konsultationsbereichen. Gemäss Art. 11a der Störfallverordnung müssen die Kantone in der Nutzungsplanung und in den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten die Störfallvorsorge berücksichtigen.

Darum gilt es die Störfallrisiken im Rahmen von Raumplanungsprozessen (Gestaltungsplan, Überbauungsplan, Ortsplan etc.) stufengerecht zu berücksichtigen und anzugehen.

IPSO ECO unterstützt Sie mit folgenden Dienstleistungen:

  • Abklären der Relevanz: Ist das Risiko gross genug, dass Massnahmen angezeigt sind
  • Vorschlagen und Bewerten von planerischen oder baulichen Sicherheitsmassnahmen
  • Begleiten von Architekturwettbewerben
  • Koordination mit Behörden
  • Konformität-Check: Nachweis im Baubewilligungsverfahren, dass genügend Sicherheitsmassnahmen getroffen wurden

 

Faktenblatt

Koordination von Störfallvorsorge und Raumplanung

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