Auf den Parzellen Nr. 367, 250 und 249 in Beromünster sollen im Rahmen der Ortsumfahrung die Gebäude-Nr. 87 + 99 zurückgebaut werden. Vorgängig sollen belastete Bauteile fachgerecht saniert und die Schadstoffe entsprechend entsorgt werden.
Wir wurden damit beauftragt, ein Entsorgungskonzept (EK) mit dazugehörigem Gebäudeschadstoffgutachten (GS) zu erstellten. Gemäss Art. 16 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) muss bei Bauarbeiten die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen. Diese Auflage wird mit dem vorliegenden Entsorgungskonzept (EK) erfüllt. Das Entsorgungskonzept ist gemäss den Anforderungen des Moduls «Bauabfälle» [1] zur VVEA verfasst.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Ökologie und Nachhaltigkeit.