Lärmschutzmassnahmen bei Bauprojekten in Gebieten mit Lärmbelastung
Die Siedlungsdichte und die Nutzungsintensität eines Gebietes sind heutzutage sehr hoch. Die Lärmbelastung überschreitet vielerorts die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung, sei es durch den Strassen- oder Eisenbahnverkehr, Industrie- und Gewerbebetriebe oder andere Lärmquellen. Trotzdem sollen in lärmbelasteten Gebieten weiterhin neue Wohn- und Dienstleistungsgebäude errichtet sowie Areale entwickelt und überbaut werden können.
Ermitteln von Gebieten mit Lärmbelastung
Wir ermitteln und beurteilen die Lärmbelastung bei geplanten Gebäuden und klären die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ab. Zusammen mit den Planern entwickeln wir mögliche Lärmschutzmassnahmen und stellen die zu erwartende Lärmbelastung fest.
Wir betreuen und unterstützen die Bauherren und Planer kompetent und zielorientiert, damit lärmoptimierte und bewilligungsfähige Projekte entwickelt werden können. Je früher wir in das Projekt miteinbezogen werden, desto eher können wir nachträgliche Anpassungen verhindern und damit die Planungssicherheit erhöhen. Vollständige Unterlagen mit nachvollziehbarem Lärmschutznachweis erleichtern zudem das Bewilligungsverfahren.
Ermitteln Sie Lärmbelastungen für Ihr Bauprojekt!
Unsere Zielsetzungen sind
- Einhalten der lärmrechtlichen Anforderungen nach Lärmschutz-Verordnung (LSV)
- Optimierte Lärmschutzlösungen
- Effizienter Planungsprozess
- Zufriedene Gebäudenutzer
Wir erstellen Gutachten für
- Verkehrsinfrastruktur, im Kontext von Bewilligungsverfahren
- Leistungsbeurteilung
- Verkehrssicherheit
- Geschwindigkeitsreduktion, Tempo 30
Wir richten uns an
- Bauherren und Investoren
- Architekten und Planer
- Ortsplaner und Gemeinden
Unsere Leistungen beinhalten
- Ermitteln und Beurteilen von Lärmimmissionen in geplanten Gebäuden (Strasse, Schiene, Industriebetriebe, Schiessanlagen etc.)
- Evaluation und Dimensionierung von Lärmschutzmassnahmen
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Erfolgreich umgesetzte Projekte im Bereich Lärm & Lärmschutz
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Thema Lärmschutzmassnahmen.