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Lärm­messung und Lärm­gutachten als Grundlage für Lärm­schutz­massnahmen

Laute Geräusche waren früher ein Zeichen für Gefahr und somit überlebenswichtig. Deshalb wird unser Körper bei lauten Geräuschen in Alarmbereitschaft versetzt und bereitet sich auf die Flucht vor. Lärm wird von jeder Person anders wahrgenommen, was eine sachliche Diskussion nicht einfach macht.


Ihre Ansprechpersonen

Elia Husmann

Jirí Jordán


Lärm für Sie mess- und fassbar machen

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärmemissionen festgelegt, um unsere Gesundheit zu schützen. Egal ob es sich um Strassen-, Bahn- oder Fluglärm, um Industrie-, Gewerbelärm oder Schiess- und Discolärm handelt: Mit unseren Analysen machen wir das Thema Lärm mess- und fassbar und schaffen so die Grundlage für zielführende Massnahmen.

Lassen Sie uns für Ihr Lärmproblem eine Lösung erarbeiten!

Wir beraten Sie gern zum geeigneten Vorgehen und Umfang der Lärmabklärung. Jirí Jordán hilft Ihnen gerne weiter:

Unverbindlich anfragen

Unsere Zielsetzungen sind

  • Einhalten der lärmrechtlichen Anforderungen nach Lärmschutz-Verordnung (LSV)
  • Optimierte Lärmschutzlösungen
  • Effizienter Planungsprozess
  • Zufriedene Gebäudenutzer/Anwohner
  • Zufriedene Anlagenbetreiber

Wir richten uns an

  • Bauherren (Erhalt der Baubewilligung)
  • Betriebe / Betreiber von lärmerzeugenden Anlagen
  • Gemeinden (Genehmigung der Bauprojekte)
  • Lärmgeplagte Nachbarn von lärmigen Anlagen …

Unsere Leistungen beinhalten

  • Lärmmessungen und Lärmberechnungen
  • Erarbeiten von Konfliktkarten und Lärmbelastungsplänen (Kataster)
  • Erstellen von Lärmschutznachweisen gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV)
  • Planen von Lärmschutzmassnahmen und Lärmsanierungen
  • Erstellen von Lärmgutachten für jegliche Lärmarten
  • Erstellen von Analysen und Prognosen von Betriebslärm für Industrie und Gewerbe
  • Begleiten von Bauvorhaben mit Lärmthematik, Evaluation von Lärmschutzmassnahmen
  • Beraten bei der Einreichung von Baugesuchen mit Lärmschutzproblemen
  • Bauakustik: Schallschutz im Hochbau nach Norm SIA 181
  • Baulärm: Planung, Überwachung, Massnahmen nach Baulärm-Richtlinie des BAFU (im Rahmen einer Umweltbaubegleitung UBB)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Thema Lärmmessung und Lärmgutachten.