Lärmmessung und Lärmgutachten als Grundlage für Lärmschutzmassnahmen
Laute Geräusche waren früher ein Zeichen für Gefahr und somit überlebenswichtig. Deshalb wird unser Körper bei lauten Geräuschen in Alarmbereitschaft versetzt und bereitet sich auf die Flucht vor. Lärm wird von jeder Person anders wahrgenommen, was eine sachliche Diskussion nicht einfach macht.
Lärm für Sie mess- und fassbar machen
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärmemissionen festgelegt, um unsere Gesundheit zu schützen. Egal ob es sich um Strassen-, Bahn- oder Fluglärm, um Industrie-, Gewerbelärm oder Schiess- und Discolärm handelt: Mit unseren Analysen machen wir das Thema Lärm mess- und fassbar und schaffen so die Grundlage für zielführende Massnahmen.
Lassen Sie uns für Ihr Lärmproblem eine Lösung erarbeiten!
Wir beraten Sie gern zum geeigneten Vorgehen und Umfang der Lärmabklärung. Jirí Jordán hilft Ihnen gerne weiter:
Unsere Zielsetzungen sind
- Einhalten der lärmrechtlichen Anforderungen nach Lärmschutz-Verordnung (LSV)
- Optimierte Lärmschutzlösungen
- Effizienter Planungsprozess
- Zufriedene Gebäudenutzer/Anwohner
- Zufriedene Anlagenbetreiber
Wir richten uns an
- Bauherren (Erhalt der Baubewilligung)
- Betriebe / Betreiber von lärmerzeugenden Anlagen
- Gemeinden (Genehmigung der Bauprojekte)
- Lärmgeplagte Nachbarn von lärmigen Anlagen …
Unsere Leistungen beinhalten
- Lärmmessungen und Lärmberechnungen
- Erarbeiten von Konfliktkarten und Lärmbelastungsplänen (Kataster)
- Erstellen von Lärmschutznachweisen gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV)
- Planen von Lärmschutzmassnahmen und Lärmsanierungen
- Erstellen von Lärmgutachten für jegliche Lärmarten
- Erstellen von Analysen und Prognosen von Betriebslärm für Industrie und Gewerbe
- Begleiten von Bauvorhaben mit Lärmthematik, Evaluation von Lärmschutzmassnahmen
- Beraten bei der Einreichung von Baugesuchen mit Lärmschutzproblemen
- Bauakustik: Schallschutz im Hochbau nach Norm SIA 181
- Baulärm: Planung, Überwachung, Massnahmen nach Baulärm-Richtlinie des BAFU (im Rahmen einer Umweltbaubegleitung UBB)
Häufige Fragen zu Lärmmessungen
Was ist der Unterschied zwischen Lärmschutz und Schallschutz?
Der Lärmschutz befasst sich mit der Erzeugung und Ausbreitung des Aussenlärms vom Ort der Entstehung (Emission) bis zum Eintreffen beim Empfänger / Betroffenen an der Gebäudefassade (Immission).
Die Vorgaben hierfür befinden sich im bundesrechtlichen Umweltschutzgesetz USG und in der dazugehörenden Lärmschutz-Verordnung LSV.
Der Schallschutz meint die Durchdringung der Gebäudehülle durch den eintreffenden Aussenlärm, aber auch die Lärmübertragung des Innenlärms zwischen separaten Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen) eines Gebäudes.
Die Vorgaben hierzu finden sich in der SIA-Norm 181, welche sich auf Art. 32 der LSV abstützt.
Wann braucht es einen Lärmschutznachweis bzw. ein Lärmgutachten?
Wird eine neues Gebäude (mit lärmempfindlichen Räumen, z.B. Wohnräume, Büros u.ä.) in lärmbelastetem Gebiet erstellt oder geändert, so muss nachgewiesen werden, dass die geltenden Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung LSV eingehalten werden können.
Die Vollzugsbehörde verlangt einen Lärmschutznachweis / ein Lärmgutachten, wenn die Aussenlärmbelastung auf dem Grundstück den Belastungsgrenzwert (Immissionsgrenzwert IGW oder Planungswert PW) überschreitet oder auch schon wenn eine Überschreitung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.
Wird eine lärmverursachende Anlage erbaut oder geändert, muss nachgewiesen werden, dass die entsprechenden Belastungsgrenzwerte in den Gebäuden in der Nachbarschaft eingehalten werden.
Wie wird der Lärm in einem Gutachten erfasst bzw. quantifiziert?
Die auftretenden Lärmpegel werden bei noch nicht bestehenden bzw. geplanten Gebäuden berechnet. Dafür werden komplexe Computer-Rechenmodelle verwendet. Bei bestehenden Situationen oder gegebenenfalls als Ergänzung der Berechnung können gezielte Lärmmessungen durchgeführt werden.
Wie werden verschiedene Lärmarten beurteilt?
Die Lärmeinwirkungen müssen mit sogenannten Beurteilungspegeln (Lr) für jede Lärmart separat ermittelt und beurteilt werden.
Die Lärmarten sind gemäss Lärmschutzverordnung bzw. den Vollzugshilfen in Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm, Schiesslärm sowie für die Lärmarten mit Richtwerten wie der Alltagslärm, Sportlärm oder Gastrolärm aufgeteilt.
Erfolgreich umgesetzte Projekte im Bereich Lärm & Lärmschutz
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Thema Lärmmessung und Lärmgutachten.