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Lärm­belastungs­kataster LBK und Lärm­sanierungs­projekte LSP für Gemeinde­strassen

An vielen Gemeindestrassen werden heute die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung überschritten. Die Gemeinde ist als Strasseninhaberin verpflichtet, die betroffenen Strassen zu sanieren.


Ihre Ansprechpersonen

Elia Husmann

Jirí Jordán


Sanierungsbedarf bestimmen

Wir unterstützen Gemeinden bei der Bestimmung des Sanierungsbedarfs ihrer Gemeindestrassen und erstellen Lärmsanierungsprojekte LSP für sanierungspflichtige Strassen.

Dazu ermitteln wir die Strassenemissionen und beurteilen die Immissionsbelastungen betroffener Gebäude. Wir prüfen mögliche Lärmschutzmassnahmen an der Quelle, auf dem Ausbreitungsweg und am Gebäude und erstellen einen Lärmbelastungskataster LBK zur Bestimmung des Sanierungsbedarfs.

Ablauf:

  1. Bestimmung des Sanierungsbedarfs (Lärmbelastungskataster LBK)
  2. Erstellung des Lärmsanierungsprojekts LSP
  3. Vorprüfung durch die kantonale Behörde
  4. Öffentliche Auflage
  5. Ausführung der Lärmschutzmassnahmen

Unsere Zielsetzungen sind

  • Erfüllung der Sanierungspflicht für Gemeindestrassen nach Lärmschutzverordnung

Wir richten uns an

  • Gemeinden mit sanierungspflichtigen Strassen

Unsere Leistungen beinhalten

  • Messung und Berechnung von Strassenlärmimmissionen (Lärmbelastungskataster LBK)
  • Beurteilung von Immissionswerten belasteter Gebäude
  • Prüfung von Lärmschutzmassnahmen
  • Erarbeitung von Lärmsanierungsprojekten LSP
  • Kompetente Betreuung während des gesamten Lärmsanierungsprojekts LSP

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu Lärmsanierung Gemeindestrassen.