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Fach­planer Rückbau für das Entsorgungs­konzept

Mit der seit Anfang 2016 in Kraft getretenen Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, VVEA) müssen im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung erbracht werden – das sogenannte Entsorgungskonzept.


Ihre Ansprechpersonen

Christian Gurtner


Doku­ment­ieren von Art, Qualität und Menge von Bau­abfällen

Das Vorgehen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist unterschiedlich. Mit einem Entsorgungskonzept muss dokumentiert werden, welche Arten, Qualitäten und Mengen von Bauabfällen zu erwarten sind. Falls die Baute oder Anlage vor 1991 erstellt wurde, sind hierfür Schad­stoff­unter­suchungen der Gebäudesubstanz erforderlich. In besonderen Fällen werden die Entsorgungskonzepte von befugten Fachpersonen aus dem Fachbereich Rück- und Umbau geprüft.

Entsorgen der Schadstoffe

Ist die Baubewilligung erteilt, müssen die Schadstoffe im Zuge der Bauarbeiten gemäss Entsorgungskonzept entfernt und entsorgt werden. Nach Ende der Bauarbeiten hat die Bauherrschaft nachzuweisen, dass die belasteten Bauabfälle fachgerecht ausgebaut und umweltgerecht entsorgt wurden.

Belastete Baumaterialien müssen fachgerecht entsorgt werden.

Unsere Zielsetzungen sind

Wir richten uns an

  • Architekten, Planer, Generalunternehmer
  • Bauherrschaften, die eine effiziente und fachgerechte Entsorgung anstreben

Unsere Leistungen beinhalten

  • Gebäudediagnostik (Schadstoffe, wie Asbest, PCB, etc.)
  • Altlasten im Untergrund
  • Bodenschutz und -verwertung
  • Erstellen Leistungsverzeichnisse 
  • Submissions- und Offerteinholung bzw.-auswertungen
  • Fachbauleitung mit Entsorgungsnachweis und Schlussdokumentation
  • Kostenermittlung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Thema Entsorgungskonzept.