Das Umweltrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst zahlreiche Gesetze und Vorschriften. Unsere Projekte erfüllen die ökologischen und ökonomischen Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden und berücksichtigen gleichzeitig die juristischen Vorgaben des Gesetzgebers.
Wir betrachten die Aufgabenstellung immer von verschiedenen Seiten: aus Sicht unserer Auftraggeber und aus Sicht der Genehmigungsbehörde, die unser Lösungskonzept bewilligt. Dies erhöht die Planungssicherheit, beschleunigt Prozesse und spart Geld.