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Lösch­wasser­rückhalt beugt einer Gewässer­verschmutzung vor

Wenn die Feuerwehr einen Brand löscht, verwendet sie entweder chemische Löschmittel oder Leitungswasser. Beides kann durch Brandrückstände oder Lagergut stark kontaminiert werden. Wenn dieses Löschwasser in Oberflächengewässer (Bach, See) oder ins Grundwasser gelangt, kann es zu einer Gefahr für die Umwelt werden. Wenn das Löschwasser in eine Kanalisation fliesst, kann es die Abwasserreinigungsanlage beeinträchtigen und dadurch zu einer sekundären Umweltverschmutzung führen.


Ihre Ansprechpersonen

Marcel Gabriel


Vorbeugende Massnahmen für Betriebe mit einem Gefahrstofflager

Insbesondere Betriebe mit einem Gefahrstofflager müssen aufgrund der gesetzlichen Sorgfaltspflicht vorbeugende Massnahmen zu einem Löschwasserrückhalt treffen. Zudem können die Kosten für eine potenzielle Sanierung der Umweltverschmutzung einen Betrieb existentiell bedrohen. Im Idealfall werden Gewerbe- und Industriebauten so geplant, dass Löschwasser ins Keller- oder Untergeschoss fliesst und dort zurückgehalten wird. 

Verhindern Sie eine Gewässerverschmutzung mit einem effektiven Löschwasserrückhalt

Beispiel einer manuellen Löschwasserbarriere
Wir beraten Sie zu vorbeugenden Massnahmen, um Gewässer­verschmutzungen zu verhindern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Unverbindlich anfragen

Unsere Zielsetzungen sind

  • Schutz von Trink- und Grundwasser vor Schadstoffen
  • Schutz der Gewässer und deren Lebewesen

Wir richten uns an

  • Betriebe, die wassergefährdende Stoffe lagern oder verarbeiten

Unsere Leistungen beinhalten

  • Abklären der Löschwasserrückhaltepflicht (gemäss interkantonalem Leitfaden für die Praxis)
  • Erstellen bzw. Optimieren eines Lagerkonzepts
  • Erstellen bzw. Optimieren eines Rückhaltekonzepts mit Berechnung des notwendigen Rückhaltevolumens und Definieren der Löschwasserführung
  • Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen für den Betrieb sowie die Chemie- und Feuerwehr
  • Unterstützen bei Wartung/Unterhalt und Übungen
  • Koordinieren mit Behörden

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Thema Löschwasserrückhalt.