Skip to main content

Überbauung Hengstweid, Hochdorf – Lärmschutznachweis

    Kombinierter Lärmschutznachweis für Schiesslärm und Industrie-/Gewerbelärm

    Ob eine Wohnüberbauung bewilligungsfähig ist, entscheidet sich manchmal erst im Gutachten. In Hochdorf hing die Wirtschaftlichkeit eines Projekts genau daran.

    Ausgangslage

    Kündig Architektur AG – aus der Region Luzern – plante eine neue Wohnüberbauung in Hochdorf auf einem Grundstück mit gleich zwei akustischen Herausforderungen: Eine nahe Schiessanlage belastete das Areal von aussen. Die geplante Einstellhalle würde selbst Parkierungslärm erzeugen. Für Wohnnutzung der Empfindlichkeitsstufe II schreibt die Lärmschutzverordnung strenge Grenzwerte vor. Ob das Projekt in dieser Konstellation eine Chance auf Bewilligung hatte, war offen.

    • Doppelte Anforderung: externe Schiessanlage und selbst erzeugte Einstellhallen-Parkierung
    • LSV ES II: strenge Grenzwerte, rechnerischer Nachweis zwingend für Baueingabe
    • Offene Frage: sind bauliche Schutzmassnahmen nötig, und was kostet das das Projekt?

    Herausforderung

    Schiesslärm und Industrie-/Gewerbelärm folgen nach LSV unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Beide mussten gleichzeitig, in einer einzigen Baueingabe, belastbar nachgewiesen werden. Zum Zeitpunkt des Auftrags war unklar, ob planerische Optimierungen reichen würden oder ob kostspielige Lärmschutzbauten unumgänglich wären. Letzteres hätte die Wirtschaftlichkeit des Projekts allenfalls gefährdet.

    • Zwei Methoden, ein Verfahren: Schiess- und Gewerbelärm-Nachweis parallel, fristgerecht
    • Wirtschaftliches Risiko: Projektrentabilität hing direkt vom Gutachten-Ergebnis ab
    • Enger Zeitrahmen: laufendes Baubewilligungsverfahren duldete keine Verzögerung

    Lösung IPSO ECO

    IPSO ECO erstellte ein kombiniertes Lärmgutachten mit getrennten digitalen Berechnungsmodellen: CadnaA für den Industrie-/Gewerbelärm, sonARMS für den Schiesslärm. Das Ergebnis zeigte einen gangbaren Weg: Mit einer angepassten Balkongestaltung und einer optimierten Grundrissdisposition konnten beide Grenzwerte eingehalten werden. Teure Lärmschutzbauten waren nicht notwendig.

    • Zwei Modelle, ein Bericht: CadnaA (Gewerbelärm) und sonARMS (Schiesslärm) kombiniert
    • Gebäude statt Schutzbau: Grundriss und Balkone optimiert — kein separater Lärmschutz
    • Behördenkonform: Bericht direkt für Baueingabe verwendbar, Verfahren begleitet

    Ergebnis

    Die Baubewilligung wurde erteilt. Entscheidend: Keine Lärmschutzbauten. Die früh integrierten Optimierungen an Grundriss und Balkongeometrie genügten, um beide Grenzwerte einzuhalten. Das Projekt blieb wirtschaftlich tragbar.

    • Baubewilligung erteilt: Ja, Jahr 2026
    • Wirtschaftlichkeit gesichert: keine baulichen Schutzmassnahmen notwendig
    • Verfahren ohne Verzögerung: kombinierter Nachweis in einer Baueingabe abgeschlossen

    Kundenstimme

    „Besonders geschätzt haben wir die lösungsorientierte Herangehensweise. Anstatt pauschale Massnahmen zu fordern, wurden die tatsächlichen Lärmsituationen präzise analysiert und daraus projektspezifische Lösungen entwickelt. Das schuf die Grundlage für eine erfolgreiche Bewilligung des Projekts.“ – Sabrina Glarner, ‍Leiterin Projektentwicklung und Planung bei Kündig Architektur AG

    Projektdetails


    Auftraggeber

    Kündig Architektur AG

    Bearbeitungszeit

    2025-2026

    Lärmarten

    Schiesslärm, Industrie-/Gewerbelärm (Parkierungslärm)

    Haben wir Ihr Interesse geweckt?

    Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Ökologie und Nachhaltigkeit.