Umweltthemen für den Betrieb von Biogasanlagen und Förderung von Biogas
Biogasanlagen erzeugen einerseits Energie, vernichten dazu aber auch Abfälle. In diesem Sinne sind sie nicht nur klassische Energieanlagen, sondern erfüllen auch die Kriterien einer Abfallanlage und unterstehen deshalb unter gewissen Voraussetzungen der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Biogasanlagen
Sowohl Vergärungsanlagen mit einer Behandlungskapazität von mehr als 5000 t Substrat (Frischsubstanz) pro Jahr als auch Anlagen für die biologische Behandlung von mehr als 5’000 t Abfällen pro Jahr unterstehen der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Relevante Umweltthemen bei Biogasanlagen sind die Luftreinhaltung inkl. Geruch und der Lärm sowie weitere mögliche Themen wie Boden, Grundwasser, Landschaft usw.
Unsere Zielsetzungen sind
- Aufzeigen der Umweltverträglichkeit einer Biogasanlage
Wir richten uns an
- Betreiber von Biogasanlagen
Unsere Leistungen beinhalten
- Beratung zum UVP-Verfahren
- Koordination mit den zuständigen Prüfstellen (UVEK, BAFU, Kantone)
- Identifizieren der relevanten Umweltthemen (Erstellen der Relevanzmatrix)
- Detailliertes Berechnen der Umweltauswirkungen
- Überprüfung der Einhaltung der Raumplanung- und Umweltschutzgesetzgebung
- Vorschlagen geeigneter Massnahmen zum Einhalten der Vorgaben
- Erstellen des Umweltverträglichkeitsberichtes
- fach- und termingerechtes Erarbeiten des Umweltverträglichkeitsberichtes zuhanden des Auftraggebers
FAQ
Für Biogasanlagen gibt es keine generelle Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Umweltverträglichkeitsbericht als Grundlage.
Vergärungsanlagen sind aber einer Behandlungskapazität von mehr als 5’000 t Substrat (Frischsubstanz) pro Jahr UVP-pflichtig und benötigen dementsprechend einen UVB.
Es gibt verschiedene Abfallanlagen und damit auch verschiedene Schwellen für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Anlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von Abfall sind UVP-pflichtig, wenn sie mehr als 10 000 t Abfällen pro Jahr verarbeiten. Dies sind zum Beispiel Recyclinganlagen mit Shredder, Beton- oder Schuttaufbereitungsplätze.
Anlagen für die biologische Behandlung von Abfällen haben eine Schwelle für die UVP-Pflicht von 5000 t Abfällen pro Jahr, wie zum Beispiel Biogasanlagen.
Anlagen für die thermische oder chemische Behandlung von Abfällen unterliegen der UVP-Pflicht, wenn sie mehr als 1000 t Abfällen pro Jahr verarbeiten. Dazu gehören beispielsweise Kehrichtverbrennungsanlagen.
Erfolgreich umgesetzte Projekte im Bereich Umweltverträglichkeit
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