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Umweltauswirkungen eines Logistikzentrums

Ein Logistikzentrum ist ein Ort, den sich verschiedene Logistikunternehmen teilen, um den Transport, die Lagerung und die Auslieferung von Waren zu koordinieren. Dank der zentralen Lage und der Grösse ergeben sich gute Infrastrukturbedingungen. Damit können die Logistikunternehmen die Produktivität erhöhen und Kosten optimieren.


Ihre Ansprechpersonen

Thekla Scherer


Pflicht zur Umwelt­verträglich­keits­prüfung eines Logistik­zentrums

Ein Logistikzentrum ist Dreh- und Angelpunkt für Waren verschiedenster Zusammensetzung aus unterschiedlichen Ländern. Die Anlieferung erfolgt mit verschiedenen Verkehrsmitteln, für das Lagern und Kommissionieren werden spezielle Technologien eingesetzt.

Je grösser das Logistikzentrum ist, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass es Auswirkungen auf die Umwelt gibt. Deshalb unterliegt ein Logistikzentrum mit einer Lagerfläche von mehr als 20’000 m2 oder einem Lagervolumen von mehr als 120’000 m3 der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

© Galliker Transporte und Logistik

Unsere Zielsetzungen sind

  • Aufzeigen der Umweltverträglichkeit eines Logistikzentrums

Wir richten uns an

  • Betreiber von Logistikzentren

Unsere Leistungen beinhalten

  • Beratung zum UVP-Verfahren 
  • Koordination mit den zuständigen Prüfstellen (BAV, BAFU, Kantone)
  • Identifizieren der relevanten Umweltthemen (Erstellen der Relevanzmatrix)
  • Detailliertes Berechnen der Umweltauswirkungen
  • Überprüfung der Einhaltung der Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung
  • Vorschlagen geeigneter Massnahmen zum Einhalten der Vorgaben
  • Erstellen des Umweltverträglichkeitsberichtes
  • Fach- und termingerechtes Erarbeiten des Umweltverträglichkeitsberichtes zuhanden des Auftraggebers

FAQ

Braucht ein Logistikcenter / Güterumschlagplatz / Verteilzentrum einen Umweltverträglichkeitsbericht?

Für Logistikcenter, Güterumschlagsplätze oder Verteilzentren gibt es keine generelle Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem UVB als Grundlage.

Güterumschlagplätze und Verteilzentren mit einer Lagerfläche von mehr als 20’000 m2 oder einem Lagervolumen von mehr als 120’000 m3 unterstehen jedoch der UVP-Pflicht und benötigen einen UVB.

In welchem Verfahren wird der Umweltverträglichkeitsbericht geprüft?

Das massgebliche Verfahren für die Prüfung des Umweltverträglichkeitsberichts für ein Logistikcenter, ein Güterumschlagplatz oder ein Verteilzentrum wird durch das kantonale Recht bestimmt und ist üblicherweise das Baugesuchsverfahren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben und dessen Auswirkungen auf die Umwelt.